Als Bauingenieur und freier Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken orientiere ich mich streng an den Verhaltensregeln, welche durch die Sachverständigenverordnung der Bestellkammern für öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige vorgegeben werden.
Insbesondere stehen meine Gutachten unter der Prämisse einer weisungsfreien, unabhängigen, gewissenhaften und unparteiischen Aufgabenerfüllung. Ich arbeite grundsätzlich für jeden Auftraggeber mit der gleichen Sorgfalt und Zuverlässigkeit.
Dabei erfüllen meine Gutachten die selben Anforderungen, wie sie bei den Gutachten der öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen gelten.