Brandschäden

Brandschaden

Primär besteht der Brandschaden aus dem durch das Feuer vernichtete Hab und Gut. Auch die Folgeschäden sind nicht zu übersehen.

 

Hierunter fallen Rauchschäden, Löschwasserschäden, Um-weltschäden und Ausfallschäden.

 

 

 

Von Rauchschäden wird gesprochen, wenn durch die giftigen Rauchinhaltsstoffe Geegenstände, die nicht unmittelbar von der Hitze oder vom Feuer beeinträchtigt wurden trotzdem unbrauchbar werden.

 

Ein Ausfallschaden entsteht, wenn beispielsweise bei einem Wohnungsbrand der Geschädigte bis zur Wiederinstandsetzung sich eine Wohngelegenheit suchen muss. Bei Produktionsbetrieben kann ein Totalausfall große Auftragsverluste nach sich ziehen, die bis zur endgültigen Betriebsschließung führen können.