In der Versicherungswirtschaft werden bereits langjährig Sturmschäden versichert. Der Erwerb von Versicherungsschutz gegen Sturmschäden ist für den Versicherungsnehmer un-problematisch.
Differenzierter ist die Betrachtung der Versicherbarkeit der erweiterten Elementarschäden.
Darunter versteht man Versicherungsschutz i. d. R. gegen Überschwemmung, Hochwasser, Erdfall, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und/oder Lawinen.