Viele Versicherungsgesellschaften bezahlen einen Sturmschaden bei abgeschlossener Sturmschadensversicherung, wenn der Wind nachweislich Windstärke 8 erreicht hat.
Unter einem Sturmereignis verstehen die allgemeinen Ver-sicherungsbedingungen für Wohngebäude eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8.
Die letzten großen Sturmereignisse in Deutschland:
Emma war ein Orkan, der vom 29. Februar bis zum 2. März 2008 über Mitteleuropa hinwegzog. Die Hauptschäden richtete der Orkan am 1. März 2008 an.
Kyrill ist der Name des Orkans, der am 18. Januar 2007 das öffentliche Leben in weiten Teilen Europas beeinträchtigte und in Böen Windgeschwindigkeiten von bis zu 225 km/h erreichte. Er forderte 47 Todesopfer und führte zu erheblichen Sachschäden.