Immobilienbewertung
Immobilienbewertung
Als Immobilienexperte sowie als freier und unabhängiger Sachverständiger erstelle ich für Ihre persönlichen Bedürfnisse qualifizierte Verkehrswert- und Beleihungswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke bzw. für grundstücksgleiche Rechte.
Die Berücksichtigung von eventuell vorhandenen, wertbeeinflussenden Rechten und Belastungen, wie Wohnrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht, Geh- und Fahrtrecht, etc. ist dabei selbstverständlich.
Detaillierte, fundierte Marktkenntnisse und Erfahrungen bei der Anwendung der Wertermittlungsverfahren sind die wesentlichen Grundlagen meiner Wertermittlung.
Sie können aber auch meine beratende Tätigkeit im Zusammenhang mit Kauf- und Verkaufsverhandlungen, Projektentwicklung und Ertragsoptimierung Ihrer Immobilien in Anspruch nehmen. Mit unabhängigen Bewertungen und Immobilienanalysen unterstütze ich Sie bei Entscheidungsfindungen und immobilienwirtschaftlichen Aufgaben.
Philosophie
Als Bauingenieur und freier Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken orientiere ich mich streng an den Verhaltensregeln, welche durch die Sachverständigenverordnung der Bestellkammern für öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige vorgegeben werden.
"Alle von mir erstellten Gutachten wurden und werden sowohl bei Gerichten, Finanzämtern, Banken und anderen Institutionen anerkannt und akzeptiert."
Insbesondere stehen meine Gutachten unter der Prämisse einer weisungsfreien, unabhängigen, gewissenhaften und unparteiischen Aufgabenerfüllung. Ich arbeite grundsätzlich für jeden Auftraggeber mit der gleichen Sorgfalt und Zuverlässigkeit.
Dabei erfüllen meine Gutachten die selben Anforderungen, wie sie bei den Gutachten der öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen gelten.
In einem Verkehrswertgutachten wird der Verkehrswert (Marktwert) eines bebauten oder unbebauten Grundstücks ermittelt. Zweck des Gutachtens ist es, den Wert der Immobilie zu bestimmen, das heißt den Preis zu dem die Immobilie unter den gegebenen Umständen mit hoher Wahrscheinlichkeit verkauft werden könnte.
In die Ermittlung fließen neben zahlreichen Daten, Recherchen und Vorschriften vor allem die Erfahrung, das Fachwissen und die besondere Sachkunde des Sachverständige ein.
In einem Mietwertgutachten wird die Höhe einer angemessene Miete (Marktmiete) für ein Objekt ermittelt. Hierbei sind die Daten von Vergleichswohnungen mit vergleichbaren Lage- und Ausstattungsmerkmalen auszuwerten.
Der örtliche Mietspiegel, die Berücksichtigung werterhöhender oder wertmindernder Umstände und vor allem die langjährige Marktkenntnis des Sachverständigen bilden weitere Grundlagen bei der objektiven Ermittlung des Mietwertes.
Die betreffende Immobilie sollte insbesondere hinsichtlich der vorhandenen Bausubstanz, möglicher Baumängel, der damit erforderlichen Reparaturen sowie der u. U. erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen begutachtet werden.
Als Sachverständiger für die Bewertung von Schäden an Gebäuden und aufgrund der fundierten Ausbildung als Bauingenieur kann ich Ihnen als Kaufinteressent in einem anschließenden Gespräch die Ergebnisse der Begutachtung darlegen.
Mit einer überschlägigen Ermittlung mit Zugrundelegung der möglichen Kosten für die Instandsetzung des Gebäudes kann der geforderte Verkaufspreis beurteilt werden. Die bei der bautechnischen Gebäudebegutachtung festgestellten Umstände werden dann auch in einem auf Wunsch erstellten Verkehrswertgutachten berücksichtigt.
Leistungen
Beratende Leistungen (Consulting) sind in Verbindung mit Risikobewertung von Immobilienprojekten, Prüfung von Miet- und Kaufverträgen sowie Prüfungen von Investitionen zu nennen.
Auch im Vorfeld von Verkaufs- oder Kaufverhandlungen können bautechnische Begutachtungen der in Frage kommenden Immobilien durchgeführt werden.
Bewertungsobjekte
Die zu bewertenden Objekte reichen vom unbebauten Grundstück über das Ein- bzw. Zweifamilienhaus oder die Eigentumswohnung bis hin zum Mehrfamilienhaus oder das Büro- und Geschäftshaus.
Auch Sonderimmobilien wie Pflegeheime, Kliniken, Schlösser und öffentliche Gebäude können bewertet werden.
Bewertungsanlässe
Kauf oder Verkauf
z.B. Bewertung als Verhandlungsgrundlage für Käufer und Verkäufer
Erbschafts- oder Nachlassauseinandersetzungen
z.B. Bewertung als Argumentationsgrundlage gegenüber dem Finanzamt bezüglich der Festsetzung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer
Steuerlichen Fragen
z.B. Bewertung bei Betriebsaufgaben oder Überführung von Betriebsvermögen ins Privatvermögen
Ehescheidungen
z.B. Bewertung zur Feststellung des Zugewinnausgleiches
Beleihungsverhandlungen
z.B. Bewertung zum Zwecke der Fremdfinanzierung
Referenzen
Das Sachverständigen-Büro Waasmeier arbeitet schon seit vielen Jahren unabhängig und erfolgreich für verschiedene Auftraggeber und Institutionen.
Amtsgerichte, Landgerichte, Grossbanken, Hypothekenbanken, Landesbanken, Sparkassen, Bausparkassen, Versicherungen, Finanzdienstleister, Unternehmen des Mittelstandes, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Zwangsverwalter, Nachlassverwalter, Private Auftraggeber.
Auf Anfrage besteht jedoch die Möglichkeit verschiedene Referenzschreiben der einzelnen Auftraggeber bzw. entsprechende Mustergutachten vorzulegen.